Willkommen bei www.bluter-info.de
 
  Hallo  [ Besucher ] Home Ihre Benutzerdaten Gästebuch Suche Forum FAQ eCard Kontakt  
Hauptmenü
Home
Ihre Benutzerdaten

Inhalt

 Eine Übersicht
  
·Aktuelles
·Archiv
·Aufgeschnappt
·Betroffene
·Das Blut
·Der Ausweis
·Hämophilie
·Hepatitis
·Literatur
·Zum Gedenken
·Beitrag suchen
·Beitrag hinzufügen
  
 Die 5 neusten Beiträge:
·Hämophile Facharbeit
·Tochter hat Faktor 8
·Sprunggelenk versteifung
·Schreiben an den Pharmakonzern Baxter- 11.12.2008
·Email an Herrn Horst Seehofer- Bayerischer Ministerpräsident- 19. 11.2008

Interaktiv
Forum
Gästebuch
Mitgliederliste
Beitrags Archiv

Kliniken und Ärzte

Links
Downloads
Kontaktbörse
Weiterempfehlen

Who´s online
 

  473 Mitglieder gesamt

   Neuanmeldungen:
  0 Heute
  0 Gestern
  Ales Zuletzt

   Wer ist jetzt da:
  13 Online
  13 Gäste
  0 Mitglieder

   Mitglieder online:
      


Termin-Kalender
September 2010
  1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
 
Keine Termine für Heute.

Termin vorschlagen Termin vorschlagen

Treffen
Konzerte
Messen
Themen
Geburtstage

Übersicht
  Betroffene
  Thomas D`Angelo
  Briefe
 
Links zum Bericht


Kommentare (0 Kommentare)
4661 Buchstaben 1007 Wörter

Seiten: 1

BGH- Urteil- Lest es Bitte- vielleicht unsere Chance!


Quelle: http://www.wdr.de/tv/bab/sendungsbeitraege/2008/1007/patientenrechte.jsp />


Patientenrechte: EU-Grundsatz hilft Kranken
_________________________________________
**************************************

Dienstag, 07. Oktober 2008, 21.55 - 22.10 Uhr .


Was die EU schon lange für alle Produkte verlangt, muss jetzt in Deutschland auch für Patienten gelten: Wenn Patienten durch die Einnahme eines Medikaments Gesundheitsschäden erleiden, reicht künftig der Nachweis, dass ein Medikament schädliche Nebenwirkungen auslösen kann. Ein kompletter medizinischer Nachweis der Ursache ist nicht erforderlich. So der Bundesgerichtshof in einem jüngst ergangenen Urteil.


Beate Tepper erlitt vor 5 Jahren einen Herzanfall. Damals war sie gerade mal 53. Ihr Arzt hatte zuvor außer leichtem Blutdruck keinerlei Risiken finden können, die ihr Herz so schwer schädigen könnten. Erst durch Fernsehberichte stößt Beate Tepper auf eine andere Erklärung: Vioxx, ein weltweit millionenfach verkauftes Schmerzmittel. Dass dieses Mittel das Herz schwer schädigen könnte, und dass es in den USA angeblich Todesfälle durch Vioxx gegeben habe, erfuhr sie erst 2004 aus der Presse. Der Hersteller nahm das Mittel damals vom Markt. Genau dieses Schmerzmittel hatte auch Beate Tepper vor der Operation Monate lang eingenommen – von ihrem Hausarzt verschrieben gegen Gelenkschmerzen.


Chancenlose Klagen
___________________
Die Patientin entschließt sich, den Hersteller auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zu verklagen. Ihr Vorwurf: Der Hersteller hatte weder im Beipackzettel noch in Fachinformationen an die Ärzte auf die Risken einer möglichen Herzschädigung hingewiesen. Doch der Hersteller bestreitet jede Verantwortung für ihren Schaden. Die Risiken des Medikaments und die mangelnde Aufklärung darüber interessieren das Landgericht in Paderborn aber nur am Rande. Obwohl Beate Teppers Anwalt die Prüfung, welchen Schaden Vioxx anrichten könnte, verlangt hatte.


Der Vioxx-Hersteller gewinnt bisher jeden Prozess. Immer wieder zentrales Argument: Die Herzschäden von Patienten seien nicht durch Vioxx, sondern durch Risiken der Patienten selbst verursacht wie Bluthochdruck, Zuckerkrankheit, hohe Cholesterinwerte oder Veranlagung zu Herzinfarkt und Schlaganfall oder Rauchen. Viele Gerichte übernehmen diese Behauptungen ungeprüft, ermitteln nicht, ob und wie Patienten durch das Medikament geschädigt wurden.


Aktuelles BGH-Urteil hilft Patienten
********************************
******************************
Wäre Beate Tepper durch Pestizid im Kaffee geschädigt worden, sie hätte vermutlich längst die geforderte Entschädigung bekommen. Das verlangt das Produkthaftungsgesetz, das nach den Richtlinien der EU eigentlich auch für Medikamente gelten müsste. Doch obwohl das deutsche Arzneimittelrecht seit 2002 dahingehend geändert worden ist, urteilten Gerichte immer wieder gegen die Patienten.


So geht das nicht, stellt jetzt der Bundesgerichtshof in einem gerade veröffentlichten Urteil fest (Urteil vom 1. Juli 2008, AZ. vi_zr_287-07).

Richter müssen ermitteln, ob und welche schädliche Wirkung Vioxx für die Patienten hatte. Alles andere sei fehlerhaft. Ein Beschluss, der endlich auch in Deutschland Regeln durchsetzbar macht, die nach EU-Vorgaben schon lange gelten müssten.
____________________________________________________________________________________

****Das ist wichtig für Tausende von Menschen, die sich durch Medikamente geschädigt sehen.

***********************************************************


Beate Tepper wird jetzt, mit dem BGH-Urteil im Rücken, erneut gegen den Vioxx–Hersteller vorgehen, um wenigstens eine finanzielle Entschädigung für all das zu erstreiten, was ihr aus ihrer Sicht angetan wurde.
***********************************************************************
***********************************************************************


@ Alle- vielleicht ist dieses Urteil auch unsere Chance!!!
______________________________________________________
Schreibt dem BGH- ( Bundesgerichtshof) von eurem Schicksal ! Ich denke, jeh mehr Schreiben eingehen -umso größer wird unsere Möglichkeit- endlich etwas zu ändern.

Noch ein Hinweis für ALLE- sowie es sich darstellt- wird ***Horst Seehofer*** neuer Ministerpräsident von Bayern!

Horst Seehofer hat sich 1995 für den HIV- Hilfefond stark gemacht! Schreibt auch ihm über euer Schicksal und beharrt darauf- dass - wie mittlerweile in 9 Ländern - auch in Deutschland ein HCV- Hilfefond eingerichtet wird!


Liebe Grüße von Alice


____________________
ein herz muss hände haben- und die hände ein herz









 Copyright © by Alice für www.bluter-info.de.

Veröffentlich am: 08.10.2008 (1773 mal gelesen)

[ Zurück ]


 

 
Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere